Ausbildung von Abfallbeauftragten nach 11 AWG §

Als Folge der gesetzlichen Anforderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) hat die Wirtschaft
einen Bedarf an gut geschulte Abfallbeauftragten, die ihre Funktion als Abfall- und Umweltkoordinator
neben ihren eigentlichen Aufgaben und Beruf erfüllen.

In der Praxis wird in mittleren und großen Unternehmen diese Aufgabe von der Produktionsleitung
verwaltet,die zunehmend eine akademische Ausbildung haben oder von denen eine akademische
Ausbildung von der Wirtschaft gefordert wird. Eine entsprechende hohe Bildung führt nicht nur zu
einer Qualitätsverbesserung im operativen Abfallwirtschaft, sondern auch zu einer Rechtssicherheit
in Bezug auf Umweltgesetze und damit verbunden auf die Umwelt.

Aufgrund der bestehenden Bildungsangebote ist die Universität für Bodenkultur in der Lage, rechtlich
zugelassenen Abfallbeauftragten gemäß §11 AWG 2002 auszubilden. Die Zertifizierung wird durch
das Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft abgewickelt.
Die Ausbildung kann von Studenten mit abgeschlossem Studium sowie mit ausserordentlichem Studium,
die ander Universität für Bodenkultur oder einer anderen österreichischen Universität eingeschrieben
sind, absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einem Fächerkatalog, der erfolgreich bestanden
werden muss und einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungssenat. Die fertige Qualifizierung zum
Abfallbeauftragten wird mit einem Zertifikat bestätigt.